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   LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11   

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https://dejure.org/2012,3519
LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11 (https://dejure.org/2012,3519)
LG München I, Entscheidung vom 12.01.2012 - 36 S 6417/11 (https://dejure.org/2012,3519)
LG München I, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 36 S 6417/11 (https://dejure.org/2012,3519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer; Rechtskrafterstreckung auf andere Bruchteilseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines einzelnen Bruchteilseigentumsberechtigten auf Klärung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer im Wege der Anfechtungsklage sowie deren rechtliche Folgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bruchteilsmiteigentümer braucht bei Anfechtungsklage nicht mit verklagt werden; §§ 46 Abs. 1 S. 2 WEG, 1011 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bruchteilseigentümer darf Beschlüsse alleine anfechten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Anfechtungsklage durch einen von mehreren Wohnungseigentümern zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bruchteilsgemeinschaft: Jeder Bruchteilseigentümer kann selbstständig Beschlüsse anfechten! (IMR 2012, 161)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger bei Aufteilung nach § 8 WEG

    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Dabei wird es von der herrschenden Meinung als unstreitig betrachtet, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, Seite 490; KG, NJW-RR 1994, Seite 278ff; Klein , in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46, Rz 24; Becker , Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2011, Seite 405ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Dabei wird es von der herrschenden Meinung als unstreitig betrachtet, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, Seite 490; KG, NJW-RR 1994, Seite 278ff; Klein , in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46, Rz 24; Becker , Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2011, Seite 405ff.).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Die Auffassung des BGH zur Verjährung (BGHZ 50, 25, 27ff.) steht insoweit nicht entgegen, nachdem die Regeln der Verjährung mit der Verfristung des § 46 WEG nur bedingt vergleichbar sind.
  • OLG Hamm, 27.04.1995 - 27 U 169/94

    Turmdrehkran als ein mit einem Grundstück verbundenes Werk

    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Das Berufungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung, die zu den ebenfalls als materielle Ausschlußfristen ausgestalteten § 12 Abs. 3 VVG sowie zu § 651g BGB a.F. ergangen ist: hier wurde eine analoge Anwendung des inhaltsgleichen § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. bejaht und eine Zurückverweisung des Rechtsstreits für möglich erachtet, wenn ein Anspruch sachlich unrichtig nur wegen Fristversäumnis abgewiesen wurde (OLG Hamm, VersR 1997, 194; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 745ff.).
  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Dabei wird es von der herrschenden Meinung als unstreitig betrachtet, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, Seite 490; KG, NJW-RR 1994, Seite 278ff; Klein , in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46, Rz 24; Becker , Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2011, Seite 405ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.1987 - 24 S 276/86
    Auszug aus LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11
    Das Berufungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung, die zu den ebenfalls als materielle Ausschlußfristen ausgestalteten § 12 Abs. 3 VVG sowie zu § 651g BGB a.F. ergangen ist: hier wurde eine analoge Anwendung des inhaltsgleichen § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. bejaht und eine Zurückverweisung des Rechtsstreits für möglich erachtet, wenn ein Anspruch sachlich unrichtig nur wegen Fristversäumnis abgewiesen wurde (OLG Hamm, VersR 1997, 194; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 745ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

    Daher ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes, der die Kammer folgt, sogar in dem Falle, in dem die Klageschrift völlig offen lässt, gegen wen sich die Klage richtet, sie jedoch mit ausreichender Bestimmtheit zu erkennen lässt, dass Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden sollen, im Regelfall davon auszugehen, dass die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet ist (BGH ZWE 2012, 142).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 13 S 70/09

    Wann ist der Bruchteilsberechtigte anfechtungsbefugt?

    Zwar ist es zutreffend, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum gemäß § 1011 BGB grundsätzlich das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, 490; Landgericht München ZMR 2012, 398; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10.Aufl., § 46 Rn.10; Becker, Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2008, 405); er tritt dann als gesetzlicher Prozessstandschafter der anderen Bruchteilseigentumsberechtigten auf (Landgericht München a.a.O.; Becker a.a.O.).
  • AG Köln, 30.07.2018 - 202 C 38/18
    In diesem Fall sind die §§ 1008 f. BGB neben den §§ 741 f. BGB vorrangig anzuwenden (Landgericht München, Urteil vom 12. Januar 2012 - 36 S 6417/11 -, ZWE 2012, 142 f.).
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